Flugplatzordnung
Die Sicherheitsregeln des MBC Leibnitz
- Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.
- Am Flugplatz gelten die Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) für den Betrieb gemäß Art. 16 VO (EU) 2019/947 ( liegen im Container auf )
- Registrierungspflicht bei der AUSTRO CONTROL (Nr. ist dem Schriftführer bekannt zu geben)
- Kennzeichnungspflicht aller Modelle.
- Kenntnisnachweis ab 01.01.2023 Pflicht (Nr. ist dem Schriftführer bekannt zu geben)
- Diese Erstflug-Checkliste müssen für ALLE Modelle ausgefüllt werden!
- Flüge müssen im Flugbuch eingetragen werden. ( liegen im Container auf )
- Diese Vorflugkontrolle ist für jedes Modell (UAS mit MTOM > 25 kg) an jedem Betriebstag einmalig vorzunehmen.
- Die Ausübung des Modellflugsports, bzw. der Aufenthalt am Modellfluggelände erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
- Der MBC Leibnitz übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Sachbeschädigungen. Jeder Modellpilot haftet für die von ihm verursachten Schäden. Jeder Pilot ist verpflichtet, sein Modell im technischen einwandfreien Zustand zu halten.
- Es darf nur mit in Österreich zugelassenen Flugfrequenzen geflogen werden.
- Das Fliegen mit Verbrennerflugzeugen und Jets mit Turbine ist an jeden Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 12:00 – 13:30 nicht erlaubt.
- Es werden auch bei Verbrennerflugzeugen und Jets mit Turbine eine Lärmmessung durchgeführt.
- Das Starten von Verbrennungsmotoren ist nur in der Vorbereitungszone bzw. am Flugfeld erlaubt. Modell am Boden sichern! (Verletzungsgefahr).
- Das Starten von Flugmodellen ist nur von der Start-Landepiste erlaubt.
- Start, Landung, Notlandung sind den übrigen Piloten durch lautes Ansagen mitzuteilen.
- Bei Außenlandungen bzw. Absturz oder Verlust von Teilen des Modells ist das umliegende Gelände grundsätzlich durch eine Person (bei Notwendigkeit auch von mehreren Personen) äußerst schonend zu betreten. Die Lande- oder Absturzstelle ist von allen zum Modell gehörenden Teilen unverzüglich zu räumen. Bei größeren Flur- oder Ernteschäden hat der Pilot den Vorstand umgehend zu informieren.
- Gefährliches Fliegen wie; überfliegen des Aufenthaltsraumes, über Zuschauer, über den Parkplätzen und tiefes Überfliegen der Bundesstraße (B73) ist verboten!
- Das Fliegen bis 120 m über Grund ist erlaubt.
- Das Fliegen für Gastflieger ist nur in Anwesenheit eines Mitgliedes des MBC Leibnitz gestattet, dieses ist dem Obmann oder Obmann Stellvertreter zu melden. Der Gastpilot muss die Zustimmungserklärung Artikel 16 für Gastpiloten Ausfüllen und Unterschreiben.
- Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist das Fliegen für Gäste nicht erlaubt. (Versicherungspolizze ist vorzuweisen)
- Für Gäste ist jenes Mitglied verantwortlich und haftbar der diese einlädt.
- Für größtmögliche Sauberkeit ist zu sorgen. Das Zurücklassen von Müll jeglicher Art auf dem Flugplatzgelände ist nicht erlaubt. Es ist Sorge zu tragen, dass das Erdreich in keiner Weise verunreinigt wird. Der mitgebrachte Müll muss wieder mitgenommen werden!
- Die Aschenbecher sind nach dem Flugtag von den Rauchern zu entleeren!
( Stand Jänner 2023 )
FLUGRAUM

Schriftführer: Obmann:
Hans Kornberger Edmund Flucher
